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Autor/-in:

Widmer Anita

princeps legibus solutus non est

Eine Untersuchung zum kontraktualistischen Gedanken der Volkssouveränität in Salamonios Dialog «De principatu»

Betreuer/-in:
Frank Gerber
2. Betreuer/-in:
Tobias Grütter
Schule:
Kantonsschule Rychenberg
Fach: Latein
Das Selbstverständliche zu hinterfragen, um in der geistigen Betätigung Argumente von tradierten Wahrheiten scheiden zu können, ist eine Pflicht des politischen Menschen; nur so lässt sich seine individuelle Freiheit bewahren und nur so kann die bürgerliche Gesellschaft existieren.
Abstract
Darf sich ein Machthaber der zwingenden Kraft der Gesetze entziehen? Princeps legibus solutus non est, der Fürst ist nicht von den Gesetzen losgelöst, lautet die Antwort des römischen Juristen Mario Salamonio degli Alberteschi, der zu einer Zeit lebte, als sich freiheitliche Bürgerschaften Europas zunehmend durch unumschränkte Herrschaftsweisen bedroht sahen. In seiner Abhandlung De principatu (1544) zeigt Salamonio daher die Grenzen der Legitimität politischer Macht auf, indem er den anfänglichen Zusammenschluss zur bürgerlichen Gemeinschaft und die Ziele der Fürstenherrschaft in einem fruchtbaren Dialog zwischen vier Gelehrten – einem Philosophen, einem Juristen, einem Historiker und einem Theologen – erörtert. Seine staatspolitischen Überlegungen erweisen sich dabei noch immer als wegweisend, weshalb meine Maturitätsarbeit diese heute nahezu in Vergessenheit geratene Schrift in ihrer Argumentationsweise zu analysieren und historisch sowie ideengeschichtlich einzuordnen versucht. Insbesondere sollten die durch Salamonio zum ersten Mal formulierte Theorie des Gesellschaftsvertrages (pactum societatis) sowie seine differenzierte Auffassung der Volkssouveränität entwickelt werden, die den Kern seiner absolutismuskritischen Argumentation darstellen. Als Grundlage für meine Arbeit diente mir die eigenständig erarbeitete deutsche Erstübersetzung von De principatu, die ich zusammen mit dem lateinischen Text als Parallelausgabe drucken liess.